Die Lösung für alle Fälle – ambulant und stationär
Novum Südtirol Basis
Mit der Krankenversicherung Novum Basis füllen Sie die Lücken Ihrer staatlichen Krankenversicherung. Als Privatpatient sichern Sie sich auf diese Weise Ihre individuelle medizinische Versorgung. Sie können gezielt jene Ärzte und Spezialisten auswählen, denen Sie am meisten vertrauen – sowohl in der Schul- als auch in der Ganzheitsmedizin. Im Fall einer notwendigen operativen Heilbehandlung können Sie sich sorgenfrei in einer Vertragsprivatklinik in Südtirol (Novum Basis) oder in Südtirol und Tirol (Novum Basis Plus) behandeln lassen. So können Sie sich im Fall einer Erkrankung ganz auf das Wesentliche konzentrieren: Ihre rasche Genesung.
Ergänzt wird Novum Südtirol um die Möglichkeit, alle zwei Jahre einen Vorsorge-Check-up beim Arzt Ihres Vertrauens durchführen zu lassen.
Mit dem Tarif Novum Basis Plus können Sie Ihre Versicherungsleistungen in Südtirol und Tirol in Anspruch nehmen.
Highlights Basis
Stationäre und ambulante Leistungen in einem Tarif
Freie Wahl von Arzt, Privatklinik und Krankenhaus
Erweiterte Europa- und Weltdeckung
Ambulante Vorsorgeleistung (Check-up)
Novum Südtirol Basis
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Leistungen Novum SüdtirolHäufige Fragen
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Wie funktioniert die Kostenerstattung bei der privaten Krankenversicherung?
Im Rahmen eines stationären bzw. stationär operativen Aufenthaltes (je nach gewähltem Tarif) erfolgt eine Direktverrechnung zwischen der Merkur und den Vertragskliniken in Südtirol bzw. Tirol gemäß dem gewählten Tarif. Die ambulanten Leistungen wie z. B. Arztbesuche, Medikamente, Brillen etc. werden nach dem vertraglich vereinbarten Rückvergütungssatz nach Rechnungseinreichung ausbezahlt.
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Was bedeutet Selbstbehalt und wie hoch ist dieser?
Bei einer medizinisch notwendigen stationären bzw. stationär operativen (je Tarif) oder operativ ambulanten Heilbehandlung ist pro Versicherten und Versicherungsfall ein Selbstbehalt zu bezahlen. Die Höhe des Selbstbehaltes beträgt pro Versicherungsfall 10 % der Gesamtleistung des Versicherungsfalls, jedoch maximal € 500 pro Kalenderjahr für stationäre Aufenthalte bzw. operativ ambulante Heilbehandlungen in einer Vertrags-Privatklinik in Südtirol sowie maximal € 2.000 pro Kalenderjahr für stationäre Aufenthalte bzw. operativ ambulante Heilbehandlungen außerhalb von Südtirol.
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Was zählt zu ambulanten Heilbehandlungen?
Mit der Merkur Versicherung verrechnet werden können Heilbehelfe wie beispielsweise Brillen, Kontaktlinsen oder Hörgeräte, aber auch Medikamente und physiotherapeutische und ganzheitsmedizinische Heilbehandlungen.
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Was sind ganzheitsmedizinische, ambulante Heilbehandlungen?
Dazu zählen unter anderem Akupunktur, homöopathische Behandlungen, Bioresonanztherapie etc., sofern sie von Personen durchgeführt werden, die eine entsprechende Ausbildung nachweisen können.
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Welche Leistungen erbringt die private Krankenversicherung für Schadensfälle im Ausland?
Die Leistungen für Schadensfälle im Ausland sind in den Besonderen Vertragsbedingungen geregelt. In der Regel besteht eine weltweite Deckung, jedoch ist der Leistungsumfang im jeweiligen Tarif definiert. Die Merkur Gesundheitsversicherung ist keine Reiseversicherung und gewährt einen Schutz für das Ausland nur unter bestimmten Voraussetzungen.