FORTGESCHRITTENER ELEKTRONISCHER SIGNATURDIENST

FORTGESCHRITTENER ELEKTRONISCHER SIGNATURDIENST

MERKUR VERSICHERUNG AG 
Für das Produkt „NOVUM SÜDTIROL“


Lieber Kunde,

Für den üblichen Betrieb verwendet unser Unternehmen normalerweise Papierdokumente; für einige Arten von Vorgängen ist es jedoch heute möglich, anstelle von Papierdokumenten „elektronische Dokumente“ zu verwenden. Unter bestimmten Voraussetzungen erlangen diese Dokumente die Rechtswirkung der Schriftform. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Dokumente mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur („Advanced Electronic Signature“) unterzeichnet werden.

Der fortgeschrittene elektronische Signaturdienst (im Folgenden auch der „Dienst“) wird von der Merkur Versicherung AG in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften des Legislativdekrets Nr. 82/2005 („Gesetzbuch der digitalen Verwaltung“- „CAD“), der EU Verordnung Nr. 910/2014 („eIDAS-Verordnung“) und den anwendbaren technischen Mindestanforderungen des Dekrets des Ministerratspräsidenten vom 22.2.2013 („DPCM“)  angeboten.

Um das höchstmögliche Maß an Sicherheit in Bezug auf diese technologische Wahl zu gewährleisten, hat die Merkur Versicherung AG die besten zertifizierten Lösungen auf dem Markt eingeführt, die mit hochentwickelten Technologien ausgestattet sind, um Computermanipulationen zu verhindern.
Im Folgenden informieren wir Sie gem. Art. 57 Abs. 1 DPCM 22.2.2013 über die allgemeinen Bestimmungen und Bedingungen für die Nutzung des  Dienstes der fortgeschrittenen elektronischen Signatur (Abschnitt I. „Allgemeine Nutzungsbedingungen“), über die Eigenschaften des Signatursystems sowie der verwendeten Technologien gem. Art. 56 Abs. 1 DPCM 22.2.2013 (Abschnitt II. „Technische Informationen“) sowie über die spezifischen Informationen zur Verwendung Ihrer Daten im Zusammenhang mit dem Dienst (Abschnitt III. „Datenschutzinformationen“).

I.    Allgemeine Nutzungsbedingungen 

Art. 1 Definitionen
1.1. Für die Nutzung des Signaturdienstes gelten die in den anwendbaren Vorschriften enthaltenen Definitionen, insbesondere die Definitionen des Legislativdekrets Nr. 82/2005, der „eIDAS-Verordnung“) und der technischen Mindestanforderungen des DPCM 22.2.2013.
1.2. Im Besonderen haben die folgenden Begriffe die nachfolgend beschriebenen Bedeutungen: 
a)    Dienst: der von der Merkur Versicherung AG zur Verfügung gestellte Dienst zur Unterzeichnung der dafür geeigneten Dokumente mittels fortgeschrittener elektronischer Signatur mit dem System „MyDocs“..

b)    Dienstanbieter: Merkur Versicherung AG, mit Sitz in 8010 Graz, Conrad-von-Hötzendorfer-Straße 84, zugelassen zur  Ausübung der Versicherungstätigkeit in Italien im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs, eingetragen im entsprechenden Register der IVASS mit der Nummer II.00799 (Codice IVASS: 10.400). Angeboten wird der Signaturdienst zur Unterzeichnung der eigenen Produkte (NOVUM SÜDTIROL) für die in Südtirol ansässigen Kunden.

c)    Dienstersteller des Signaturdienstes: Unternehmen mit dem Gesellschaftszweck der Erstellung von elektronischen Signatursystemen für Anbieter. Im konkreten Fall ist der Dienstleister die 
Firma Platform d.o.o., Žolgarjeva ulica 4a, 2310 Slovenska Bistrica.

d)    Fortgeschrittene elektronische Signatur: Die Unterzeichnung von elektronischen Dokumenten über ein Signatursystem, das die technischen Anforderungen von Art. 56 und 57 DPCM erfüllt. 

e)    One time password OTP: das zur Authentifizierung im Signaturprozess erforderliche Passwort, das vom Signatursystem an die vom Unterzeichneten angegebene Mobiltelefonnummer gesendet wird.

f)    Unterzeichnender: der in Südtirol ansässige Kunde, der vorvertragliche und vertragliche Dokumente der Merkur Versicherung AG mittels fortgeschrittener elektronischer Signatur unterzeichnet. Der Unterzeichnende kann auch als Kunde oder (potentieller) Vertragsnehmer bezeichnet werden. 

Art. 2 Gegenstand, Umfang und Beschränkungen 

2.1. Die vorliegenden Bedingungen regeln die Nutzung des von der Merkur Versicherung AG zur Verfügung gestellten Dienstes zur Unterzeichnung der vorvertraglichen und vertraglichen Versicherungsdokumente mittels fortgeschrittener elektronischer Signatur für alle in Südtirol ansässigen Kunden im Zusammenhang mit der Krankenversicherung NOVUM SÜDTIROL.
2.2. Der Dienst kann ausschließlich nur zwischen dem Kunden und der Merkur Versicherung AG angewendet werden und ist derzeit nur für bestimmte Versicherungsunterlagen vorgesehen. Die Merkur Versicherung AG behält sich vor, diesen Dienst in Übereinstimmung mit dem Gesetz in Zukunft auf andere Transaktionen und / oder Dienstleistungen sowie auf weitere Aspekte von Transaktionen mit Kunden auszudehnen.
2.3. Die Aktivierung und Inanspruchnahme des Dienstes ist für den Kunden kostenlos. 

Art. 3 Aktivierung des Dienstes – Widerruf der Zustimmung

3.1. Die Nutzung des Dienstes setzt voraus, dass der Unterzeichnende die vorliegenden Nutzungsbedingungen, die Technischen Informationen sowie die Datenschutzinformationen aufmerksam gelesen hat und diesen ausdrücklich zustimmt. Weiters ist der Unterzeichnende bei der erstmaligen Aktivierung des Dienstes durch einen gültigen Identitätsausweis zu identifizieren. Bei den weiteren Anwendungen ist die Authentifizierung mittels Eingabe des OTP ausreichend.
3.2. Der Unterzeichnende hat jederzeit das Recht, eine kostenlose Kopie der unter Punkt 1. genannten Zustimmungserklärung zur Aktivierung des Dienstes und/oder eine Kopie des gegenständlichen Informationsblatts zu beantragen. Die entsprechende Anfrage kann schriftlich mittels E-Mail an office@merkur-versicherung.it gerichtet werden. Das Informationsblatt ist auch auf der Homepage der Merkur Versicherung AG abrufbar unter dem Link: FORTGESCHRITTENER ELEKTRONISCHER SIGNATURDIENST_Merkur Versicherung

3.3. Der Unterzeichnende kann seine Zustimmung zur Verwendung des Dienstes jederzeit schriftlich widerrufen, indem er eine E-Mail an office@merkur-versicherung.it sendet oder sich diesbezüglich an die folgende Assistenzstelle wendet:

Regionaldirektion West
Leopoldstraße 17, 6020 Innsbruck
Tel: +43 512 59840-3737
Fax: +43 512 59840-3729
E-Mail: office@merkur-versicherung.it
PEC: office.merkur@legalmail.it

Nach dem Widerruf kann der Kunde (vor)vertragliche Unterlagen der Merkur Versicherung AG in Papierform unterzeichnen oder einen neuerlichen Antrag auf Nutzung des Dienstes stellen.

Art. 4 Funktionsweise des Systems und technische Anforderungen

4.1. Beschreibung der Funktionsweise des Systems
Wenn Dokumente aus der Ferne unterzeichnet werden, sind zwei Teilnehmer beteiligt: Der Makler und der Kunde.
Der Makler ist derjenige, der den Prozess der Fernsignatur mit dem Abschluss des Angebots einleitet. Wenn die Dokumente vom Makler unterzeichnet werden müssen, hat er die Möglichkeit, dies mit dem Tool für die Fernsignatur innerhalb der IPS-Plattform zu tun.
Mit der Anwendung MyDocs kann der Kunde die nicht signierten Dokumente einsehen, das zu signierende Produkt auswählen und den Signiervorgang abschließen. Die Identifizierung und Überprüfung der Kundenauthentifizierung erfolgt über den Benutzernamen und das Kennwort, die für die Anmeldung bei der MyDocs-Anwendung erforderlich sind. Vor der Unterzeichnung der Dokumente wird ein Sicherheitscode an jene Telefonnummer des Kunden gesendet, welche dem Makler während des Verkaufsprozesses mitgeteilt wurde. Benutzername, Passwort und Sicherheitscode erhält der Kunde über zwei verschiedene Kommunikationskanäle. 

4.2. Die Merkur Versicherung AG garantiert als Dienstanbieter die Konformität des angebotenen Signaturdienstes mit den technischen, prozessualen und organisatorischen Anforderungen der geltenden Vorschriften und insbesondere der in Art. 56 und 57 des DPCM enthaltenen technischen Anforderungen. 
4.3. Die genaue technische Beschreibung des Systems und der verwendeten Technologie sind in Abschnitt II dieses Informationsblatts dargestellt und stellen einen wesentlichen Bestandteil der allgemeinen Nutzungsbedingungen dar. Mit seiner Zustimmung zur Aktivierung des Systems erklärt der Kunde, die technische Beschreibung des Systems und der verwendeten Technologie gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein.

Art. 5 Versicherung
5.1. Zum Schutz ihrer Kunden und Dritter hat die Merkur Versicherung Aktiengesellschaft mit der XL Insurance Company SE, Tuchlauben 3, 1010 Wien, Österreich 
eine geeignete Haftpflichtversicherung gem. Art. 57 Abs. 2 DPCM 22.2.2013 abgeschlossen, die den darin vorgesehenen Kriterien, insbesondere der Höhe der Versicherungssumme von Euro 500.000 entspricht.

Art. 6 Änderungen 
6.1. Die Merkur Versicherung AG behält sich vor, einseitige Änderungen an den Nutzungsbedingungen sowie an den technischen Anforderungen vorzunehmen, wenn dies im Hinblick auf Konformität mit geltenden rechtlichen Bestimmungen oder den Vorschriften einer Aufsichtsbehörde erforderlich erscheint. In diesem Fall wird der Kunde über die Änderungen informiert. 

Art. 7 Anwendbares Recht
7.1. Für die Nutzung des Dienstes gilt italienisches Recht. Als Gerichtsstand wird das zuständige Gericht am Wohnsitz des Kunden vereinbart.

Art. 8 Verweis auf die rechtlichen Bestimmungen
8.1 Für alle nicht ausdrücklich geregelten Fälle wird auf die anwendbaren Bestimmungen des italienischen Rechts verwiesen.